INFORMATIONEN ÜBER DIE GRÜEBLER VERMÖGENSVERWALTUNG AG
1. Bewilligungsstatus
1.1 Die Grüebler Vermögensverwaltung AG (die "Gesellschaft") ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des
Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) mit Sitz an der Tuggenerstrasse 8 in 8008 Zürich.
1.2 Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung individueller Kunden tätig.
1.3 Die Gesellschaft wird von AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht – beaufsichtigt.
1.4 Bewilligungsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.
2. Ombudsstelle
In Übereinstimmung mit Art. 74 ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle OFS OMBUD FINANZEN SCHWEIZ, 16 Boulevard des Tranchées, 1206 Genf angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs. 2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.
3. Geschäftsführung
Die Gesellschaft verfügt mit Herrn Philipp Grüebler und Herrn Jürg Reiser über zwei qualifizierte Geschäftsführer im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FINIG.
4. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
4.1 Die Gesellschaft übt gewerbsmässig die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 3 FIDLEG aus.
Zur Ausübung der Mandate lässt sich die Gesellschaft von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen. Sofern ein Kunde dies wünscht, führt die Gesellschaft die Transaktionen bloss nach Genehmigung durch den Kunden durch.
4.2 Die Gesellschaft erbringt ihre Finanzdienstleistungen gestützt auf schriftliche, mit den Kunden abgeschlossene Verträge,
die sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweisen, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthalten.
5. Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen
Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.
6. Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.
7. Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten
Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber Kunden führen könnten.
8. Berücksichtigtes Marktangebot
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.
9. Umgang mit Interessenkonflikten
Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.